Betriebliche Versicherungen in der Übersicht
Das unternehmerische Risiko, das jeder Selbständige tragen muss, kann niemand versichern. Vorsorge kann jedoch jeder Unternehmer und Freiberufler gegen Schäden treffen, die beispielsweise durch Diebstahl, Wasserrohrbruch oder Fahrlässigkeit entstehen. Gerade für Gründerinnen und Gründer kann der Traum vom eigenen Betrieb schnell zu Ende gehen, wenn solche Pannen aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Die Sicherheit des Unternehmens Bild: Thorben Wengert / pixelio.deWo liegen meine Risiken?Bevor Gründer Versicherungen abschließen, sollten sie wissen, wo die Hauptrisiken für ihr Unternehmen liegen: Ganz besonders wichtig: Wo sind die Katastrophenrisiken, die besonders große Schäden verursachen?
Beispiel:Betriebsunterbrechung, bei der z.B. durch den Wegfall von Kunden oder einen Maschinenschaden die Produktion Tage, Wochen oder auch Monate stillsteht. Auf jeden Fall muss Vorsorge getroffen werden für Krankheit und Unfall, die natürlich auch die unternehmerische und persönliche Existenz gefährden können. Ganz wichtig ist auch, Alter und Familie abzusichern.
Schadensverhütung spart GeldEin bewusstes Risiko-Management im Versicherungsbereich, das Schäden vermeidet, wird von kleinen und mittleren Unternehmen viel zu sehr vernachlässigt. Für Maßnahmen zur Schadensverhütung gewähren Versicherungen Prämienrabatte. Für Alarmanlagen Feuermeldeanlagen gibt es z.B. durchschnittlich 20 Prozent. Für Sprinkleranlagen und Löschanlagen bis zu 60 Prozent und für die Organisation des Brandschutzes bis zu 10 Prozent Rabatt. Wenn für einen gewissen Zeitraum keine Schadensfälle aufgetreten sind, kann mit dem Versicherer ein Rabatt vereinbart werden.
Vorsicht bei langfristigen VerträgenGründer wissen in der Regel nicht, wie sich der Versicherer z.B. im Schadensfall verhält. Hinzu kommt, dass man nicht sicher sein kann, ob sich das eigene Unternehmen tatsächlich am Markt halten wird. Um flexibel zu bleiben, ist der Abschluss kurzfristiger Verträge sinnvoll. Also Jahresverträge mit der Option auf Verlängerung, wenn nicht vor Vertragsende gekündigt wird.
Die wichtigsten betrieblichen Versicherungen für Selbständige:• Betriebshaftpflichtversicherung
Schäden gegenüber Dritten werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Für Ingenieure, Architekten und Makler gibt es spezielle Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.
• Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung/Klein-BU-Versicherung/Praxisausfallversicherung)
Feuer, Maschinen-, EDV- und Telefonausfall, Montage- und Transportschäden sowie Personalausfall können den gesamten Betrieb lahmlegen. Solange keine Erträge erwirtschaftet werden können, kommt die BU-Versicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebs für die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete und Zinsen usw. auf.
• Elementar-BU-Versicherung für Geschäfte und Gewerbebetriebe
Sie versichert die Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch usw.
• Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Für Dienstleistungsunternehmen und Freie Berufe. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, wie beispielsweise falsche Beratung, Begutachtung.
• Sachversicherung
Absicherung von Vermögenswerten im Fall von Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser u.a.
• Elektronik-Versicherung
Durch unsachgemäßen Gebrauch, Kurzschluss, Feuchtigkeit, Sabotage usw. können Schäden an EDV-Anlagen, Telefonanlagen oder bürotechnischen Anlagen entstehen.
• Feuerversicherung
Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz entstanden sind, werden durch die Feuerversicherung reguliert. Dies betrifft Schäden an der technischen und kaufmännischen Einrichtung, an Waren, an fremdem Eigentum usw.
• Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie kommt für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen auf, die der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Teil- und Vollkaskoversicherung gedeckt; auch dann, wenn der Versicherte den Unfall selbst verschuldet hat.
• Produkt-Haftpflichtversicherung
Mit der Betriebshaftpflicht sollte eine Produkt- Haftpflichtversicherung kombiniert werden. Sie tritt in Kraft, wenn Dritte durch fehlerhafte Produkte Schaden erleiden. Sinnvoll ist dies für
Hersteller, Lieferanten, Lizenznehmer, Importeure.
• Umwelthaftpflicht-Versicherung
Mit der Betriebshaftpflicht kombiniert ist in der Regel die Umwelthaftpflicht-Versicherung. Die Umwelthaftpflicht schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn durch den Betrieb Boden, Wasser, Luft verunreinigt wurden.
Praxis-Tipp: In den meisten Fällen wird einfach der Versicherungsvertreter oder Finanzberater angerufen, der bereits aus dem privaten Bereich bekannt ist. Nur hat dieser Bereich der Absicherung nichts mit dem privaten Versicherungs-Sektor zu tun, hierfür ist ein anderes Wissen erforderlich.
Roland Börck