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Identität und Portfolio
Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Icon_minitime131.07.17 12:52 von white Haus
Identität und Portfolio

Um erfolgreich zu wirtschaften, sind weiterbringende Informationen hilfreich. Und ein Partner, der Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens unterstützt.

Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Gerd_a10
                           Vorhang auf ...
              Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Wer ist white Haus?

white Haus wurde 2007 ins Leben berufen und ist eine Unternehmung für wirtschaftliche Beratung und Coaching. An white Haus ist niemand beteiligt, es gibt keine Fremdfinanzierung. Dies wird auch so bleiben. Denn nur so ist gewährleistet, dass eine unabhängige und neutrale Leistung für Sie erbracht werden kann.

Für wen gelten die Angebote?

Für alle Menschen, die etwas unternehmen wollen, damit es ihnen wirtschaftlich gut geht. Somit für Unternehmer, Gründer und Privatpersonen.

Wir wird vorgegangen?

Es beginnt immer mit einem Vorgespräch, das auch …

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Leistungen und Konditionen
Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Icon_minitime131.07.17 12:50 von white Haus
Leistungen + Konditionen

Bevor es zu einer Zusammenarbeit kommt, werden meist diese 2 Fragen gestellt:

1. Wie lange dauert es?
2. Was kostet es?


Die Antworten beider Fragen hängen vom Umfang und der Komplexität der Aufgabenstellung ab. Deshalb die ausführliche Konditionstabelle.

Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Thorbe12
         Aufgabenerfüllung + Kalkulation
         Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine von uns gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine Unternehmerberatung oder um eine Krisenberatung handelt. Oder es gibt einen fix kalkulierten Preis.

Jeder Baustein kann natürlich einzeln gewählt werden, deshalb sind sie separat aufgeführt. Der Komplett-Preis pro Modul ergibt sich nur dann, wenn alle Bausteine gewählt werden.

Sie …

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Nutzungsmöglichkeiten der Portale
Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Icon_minitime131.07.17 12:48 von white Haus
Nutzungsmöglichkeiten der Portale

Sämtliche Informationen stehen Ihnen ohne eine Registrierung zur Verfügung. Mit einer Registrierung können Sie über das Lesen hinaus die dahinterstehende Forum-Technik nutzen, um Ihre Wünsche, Fragen oder Anregungen einzubringen.

Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Alexan13
             Lesen + Schreiben + Finden
           Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Suchen + Finden

Die einzelnen Portale sind zwar miteinander verknüpft, die in den Portalen vorhandenen Informationen aus den Beiträgen können aber nur im jeweiligen Portal abgespeichert werden. Dies bedeutet, dass ein Suchbegriff immer nur Ergebnisse aus dem Portal anzeigt, in dem Sie sich gerade befinden. Was die Datenbanken nicht abspeichern, sind Worte oder Abkürzungen unterhalb von 5 und oberhalb von 15 Buchstaben. "Suchen" finden Sie in der Button-Leiste oben im Kopfbereich.

Gespräche im …

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Einbringen und Mitwirken
Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Icon_minitime131.07.17 12:45 von white Haus
Einbringen und Mitwirken

Was im Winter 2010 noch als ein Forum begann, sind inzwischen mehrere Themen-Portale geworden. Die dahinter stehende Idee ist, zu einem Thema detaillierte Informationen anbieten zu können, die auf einen Blick erkennbar angeklickt werden können. 

Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Thorbe13
              Sich Einbringen ist federleicht
             Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Es ist in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen, dass Gäste, Mitglieder und Mandanten eigene Ideen, Wünsche und Kritik eingebracht haben. Dadurch war es möglich, besser auf die Wünsche und Ziele einzugehen. Sie sind hiermit eingeladen, sich kreativ einzubringen.

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 Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung

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AutorNachricht
Roland Börck

Roland Börck


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BeitragThema: Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung   Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Icon_minitime117.03.22 12:20


Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung

Es gibt in der Bundesrepublik unzählige Vereine, die nicht nur in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales oder in karitativen Bereichen tätig sind. So lässt sich mit einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einem förderfähigen und eingetragenen Verein ebenso ein galantes Marketing gestalten – wie auch Geld verdienen.

Wie sich eine Gesamtkonzeption aus Business-Muttergesellschaft, Businesstochter-Gesellschaften, einer zentralen gGmbH für den gesamten, gemeinnützigen Sektor mit eingetragenen Vereinen als Töchter darstellen kann, einschließlich der Dienstleister, zeigt die unten stehende Grafik. Die Verbindungslinien zeigen die vorgegebenen Kommunikationswege auf, damit ist das Controlling bereits eingefügt.

Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Andrea12
             Das Konzept ist jetzt nicht mehr verschlossen
                        Bild: Andreas Morlock / pixelio.de

Die gemeinnützige GmbH

Diese in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Rechtsform erfüllt die erforderlichen Kriterien zur Förderfähigkeit bei Einhaltung der Vorgaben und kann inhaltlich wie eine GmbH geführt werden. Die Entscheidungen werden hier wie in einer GmbH von der Geschäftsführung getroffen, was gewisse Vorteile im Verhältnis zu einem gemeinnützigen Verein beinhaltet.

Der gemeinnützige Verein

Ebenfalls förderfähig ist eine bestimmte Art des eingetragenen Vereins. Diese gängige Variante wird meist dann eingesetzt, wenn es vorrangig um Privatpersonen geht, und ist bei den Bürgern bundesweit anerkannt. Die Wirksamkeit in der Öffentlichkeit ist mit einem „Förderverein“ wesentlich höher, als bei einer Kapitalgesellschaft. In der Vermarktung könnte mit so einer Aufstellung die komplette Klaviatur der bereits erfolgreichen Fördervereine und Stiftungen gespielt werden.

Die Gemeinnützigkeit

Damit Ihnen die Tragweite der Vorteile der anerkannten Gemeinnützigkeit deutlich wird, stelle ich hier die gesetzliche Grundlage zur Verfügung, die das genau erklärt:

„Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die darauf abzielt, das Gemeinwohl zu fördern.
Wenn eine Organisation als gemeinnützig anerkannt worden ist, wird sie von den (Gewinn-)Steuern ganz oder teilweise befreit. Viele nicht staatliche Hilfswerke und kulturelle Institutionen, aber auch Sportvereine oder Krankenhäuser, sind als gemeinnützig anerkannt. Die tatsächliche Gemeinnützigkeit wird von zuständigen Steuerbehörden per Bescheid ausschließlich rückwirkend anerkannt. Für die Gegenwart können anhand eines Gesellschaftszweckes oder einer Vereinssatzung lediglich die Voraussetzungen einer Gemeinnützigkeit festgestellt werden.

Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft definiert sich in Deutschland aus § 52 Abgabenordnung: „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ Gefördert werden unter anderem Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie der Sport.

Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand. Gemeinnützigkeit ist einer der sogenannten steuerbegünstigten Zwecke und führt zu einer Steuerbegünstigung der Körperschaft. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Vorteile der Gemeinnützigkeit sind insbesondere die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, also den Steuern auf das Einkommen (zum Beispiel aus Vermögenserträgen und Zweckbetrieben, § 5 Abs. 1 Ziff. 9 KStG), und die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen.

Diese Bestätigungen berechtigen den Spender zum Sonderausgabenabzug. Die steuerliche Privilegierung kommt in zwei Situationen zum tragen:
1. wenn Einnahmen erzielt werden, die als geringfügig anzusehen sind
2. wenn die Einnahmenerzielung zur Art der gemeinnützigen Tätigkeit notwendigerweise dazugehört.

Im Bereich der Umsatzsteuer kann es zu zusätzlichen Vergünstigungen kommen. Im Allgemeinen sind gemeinnützige Körperschaften zwar nicht unternehmerisch tätig und sie werden wie normale Endverbraucher behandelt. Aber wenn die Körperschaft zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Zwecke unternehmerisch tätig sein muss und die erbrachten Leistungen nicht nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, unterliegen die Leistungen der Umsatzsteuer – steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb- (zum ermäßigten Steuersatz siehe auch: § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG).

Viele gemeinnützige Organisationen in Deutschland sind zivilrechtlich als eingetragener Verein organisiert, dazu kommen Stiftungen, gemeinnützige GmbHs (gGmbH) und – seltener –gemeinnützige Aktiengesellschaften, zum Beispiel die Zoologischer Garten Berlin AG, die ebenfalls gemäß der Satzung gemeinnützigen Zwecken dienen können. Steuerbefreit sind nur Körperschaften, wozu auch nicht eingetragene Vereine gehören, nicht aber Personengesellschaften wie z. B. die BGB-Gesellschaft. Zuwendungen an Stiftungen können seit dem Jahr 2000 in größerem Umfang steuerlich geltend gemacht werden als Zuwendungen an andere gemeinnützige Einrichtungen“.

Hier ein Beispiel, wie es gestaltet werden kann. Jede andere Kombination ist natürlich auch möglich.

Konzept gGmbH und eingetragener Verein mit Förderberechtigung Organi11

Roland Börck
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